Überflutete Ackerflächen

HW-Flächenmanagement

Hochwasserflächenmanagement bedeutet letztlich, aus der Hochwasserbetroffenheit von Siedlungsflächen und Flächen der freien Landschaft die richtigen Schlüsse zu ziehen, um Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Hochwasserschutzes abzuleiten.

Das Hochwasser-Flächenmanagement hat damit einen unmittelbaren Bezug zur Informationsvorsorge: nur wenn die konkrete Flächenbetroffenheit bekannt ist, sind sinnvolle Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen möglich. Die kommunalen Planungsträger können bzw. müssen diese Erkenntnisse im Sinne der „Daseinsvorsorge“ bei ihrer Bauleitplanung berücksichtigen.

Durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sollen bauliche Entwicklungen aus den Überschwemmungsgebieten herausgehalten werden. Dadurch wird eine Erhöhung des Schadenspotentials sowie ein Verbrauch von Retentionsraum (Hochwasserüberflutungsraum) in den natürlichen Überschwemmungsgebieten verhindert. Begleitend dazu kann der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.

In dem Projekt Retentionskataster Hessen wurden seit Mitte der 1990er-Jahre für rund 5.000 km Gewässerstrecke die Unterlagen für die Feststellung der Überschwemmungsgebiete erarbeitet und die Überschwemmungsgebiete rechtlich gesichert. Die Informationen sind u.a. über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich.

Das Hochwasserflächenmanagement geht jedoch über die Darstellung und Sicherung hochwasserbetroffener Flächen hinaus. Zum Hochwasser-Flächenmanagement gehören insbesondere:

  • die bereits genannte Ermittlung und Sicherung von Überschwemmungsgebieten durch Rechtsverordnungen
  • die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in der Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung
  • die Darstellung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten
  • die angepasste Flächennutzung (Landwirtschaft, Forst, Verkehr und Siedlungswesen)
  • die Reaktivierung von Retentionsräumen
  • die Renaturierung von Fließgewässern
  • die Entsiegelung von Flächen und die Niederschlagsversickerung.

Weitere Aspekte

Die Gewässerunterhaltung ist gemäß §39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)Öffnet sich in einem neuen Fenster eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und obliegt dem Eigentümer des Gewässers.

Bei natürlichen fließenden Gewässern zweiter und dritter Ordnung liegt diese Pflicht bei den Anliegergemeinden oder den von ihnen gebildeten Verbänden. Bei Gewässern, die der Entwässerung der Grundstücke nur eines Eigentümers dienen, sowie stehenden und künstlichen fließenden Gewässern hat der jeweilige Eigentümer die Unterhaltungspflicht. Das Land Hessen ist lediglich für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung verantwortlich (ausschließlich Rheinaltarme).

Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und die Entwicklung des Gewässers, um u. a. gewässerökologische Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes beinhaltet die Gewässerunterhaltung jedoch auch die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Grundsätzlich ist die Leistungsfähigkeit des Gewässerbetts und der Vorländer für den Hochwasserabfluss insbesondere in Siedlungsbereichen zu gewährleisten. So darf durch es durch gewässerökologische Entwicklungsmaßnahmen nicht zu einer Verschärfung der Hochwassersituation kommen (z.B. durch Einbringen von Totholz).

Bei der Gewässerunterhaltung ist hinsichtlich des Hochwasserschutzes insbesondere darauf zu achten:

  • dass keine Lagerung von Holz, Grünschnitt o.ä. im Uferbereich stattfindet, welches während eines Hochwassers abgeschwemmt werden könnte,
  • dass die Leistungsfähigkeit von Durchlässen nicht durch Geschwemmsel, Geschiebe und Totholz beeinträchtigt wird,
  • dass bauliche Anlagen im Uferbereich so stabil gebaut sind, dass sie Hochwasser nicht zum Treibgut werden,
  • dass es durch bauliche Maßnahmen zur Ufersicherung nicht zur Behinderung des Hochwasserabflusses und der natürlichen Retention kommt (z.B. durch den Bau einer zum hohen Uferbefestigung) und
  • dass nach Hochwasserereignissen unverzüglich eine Kontrolle von Durchlässen, der Abflussquerschnitte (insbesondere bei kleinen Bächen) und der Uferbereiche dahingehend stattfindet, dass mögliches angeschwemmtes Treibgut oder Abfälle zeitnah beseitigt werden.

Ziel des Hochwasserflächenmanagements ist es, dem Hochwasser die natürlichen Überflutungsräume zu erhalten, dem Wasser Flächen zur unschädlichen Ausbreitung zur Verfügung zu stellen und die Nutzung betroffener Flächen verträglich mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu gestalten. Zum Hochwasser-Flächenmanagement gehören insbesondere:

  • die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in der Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung,
  • die angepasste Flächennutzung (Landwirtschaft, Forst, Verkehr und Siedlungsentwicklung),
  • die Reaktivierung von Retentionsräumen,
  • die dauerhafte Freihaltung von Überschwemmungsgebieten,
  • die Kennzeichnung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten,
  • die Renaturierung von Fließgewässern,
  • die Entsiegelung von Flächen sowie
  • die Niederschlagsversickerung

Mit den Maßnahmen soll der Anteil des rasch abfließenden Oberflächenabflusses vermindert und somit der Hochwasserscheitel reduziert werden.

Maßnahmen der Gewässerrenaturierung verknüpfen die Schaffung von Wasserrückhalt im Gerinne und einen gedämpften Hochwasserverlauf in der Regel mit positiven Effekten für die nachhaltige Entwicklung in Gewässer und Aue sowie für den Grundwasser- und Bodenschutz.