Ziel dabei ist es, die Zeit zwischen dem Anlaufen des Hochwassers und dem Eintritt kritischer Hochwasserstände zur Schadensvorbeugung und Schadensminderung zu nutzen. Insoweit gilt es, die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden und die gefährdeten Anlieger so früh wie möglich über drohende Hochwassergefahren zu unterrichten.
In der Web-Anwendung
WISKI WebÖffnet sich in einem neuen Fenster werden vom HLNUG für die hessischen Hochwasserpegel mindestens stündlich aktualisierte Werte bereitgestellt, um über diesen Weg die Öffentlichkeit zu warnen und zu informieren.
Für ausgewählte Pegel der Gewässerunterläufe sind auf dieser Seite auch Vorhersagen über den weiteren zeitlichen Verlauf des Wasserstandes hinterlegt. Diesen Informationen liegt ein Wasserhaushaltsmodell zugrunde, welches beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie läuft und über das ganze Jahr und rund um die Uhr den Wasserhaushalt Hessens modelltechnisch abbildet. Anhand der aktuellen Messdaten zu den Wasserständen an den Pegeln, den gemessenen Niederschlägen sowie Informationen zu Schnee werden die Modelldaten permanent überprüft und ggf. angepasst. Mittels der Niederschlagsvorhersagen und der im Modell enthaltenen Kenntnisse über die zusammenlaufenden Abflüsse kann so eine Vorhersage für den weiteren Hochwasserverlauf entwickelt werden.
Hochwassermeldestufen
Hochwasserwarn- und -meldedienst
Meldestufen
Diese ist erreicht, wenn bordvoller Durchfluss im Gewässer herrscht. Es kann hierbei schon zu stellenweisen Ausuferungen kommen. Die Meldestufe 1 gibt den Meldebeginn an.
Jeder Meldestufe ist in WISKI WebÖffnet sich in einem neuen Fenster, wo die aktuellen Wasserstände und Durchflüsse eines Pegels dargestellt sind, eine Farbe zugeordnet. Bei einem grünen Punkt liegt keine Meldestufenüberschreitung vor. Ein gelber Punkt signalisiert, dass die Medlestufe 1 überschritten wurde.
Entspricht einem größeren Hochwasser. Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke, leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen, Gefährdung einzelner Gebäude sowie Überflutung von Kellern sind zu erwarten.
Jeder Meldestufe ist in WISKI WebÖffnet sich in einem neuen Fenster, wo die aktuellen Wasserstände und Durchflüsse eines Pegels dargestellt sind, eine Farbe zugeordnet. Ein orangefarbener Punkt steht für die Überschreitung der Meldestufe 2.
Entspricht einem außergewöhnlichem Hochwasser. Bebaute Gebiete sind im größerem Umfang überflutet, Sperrung von überörtlichen Verkehrsanbindungen ist möglich sowie der Einsatz von Deich- und Wasserwehr ist erforderlich.
Jeder Meldestufe ist in WISKI WebÖffnet sich in einem neuen Fenster, wo die aktuellen Wasserstände und Durchflüsse eines Pegels dargestellt sind, eine Farbe zugeordnet. Bei einem lilanen Punkt ist die Meldestufe 3 überschritten.
Hochwasserdienstordnungen
Für die größeren Gewässer- und Gewässersysteme geben ergänzend hierzu und in der Information verfeinert die Regierungspräsidien über den zentralen Hochwasserwarn- und –meldedienst Hochwasserinformationen und –warnungen heraus. Für den Main und den Rhein wird in diesen Meldungen auf die Informationen der länderübergreifenden Hochwasserzentralen aufgebaut, die ihrerseits wiederum in ihren Berechnungsmodellen auch die Daten der hessischen Pegel an den größeren Zuflüssen von Rhein und Main verarbeiten. In die Meldungen der Regierungspräsidien fließen örtliche Informationen ein, die ein hessenweites oder sogar länderübergreifendes Modell nur eingeschränkt erfassen kann. Dazu gehören u.a. örtliche Beobachtungen, Informationen zum aktuellen Betrieb von Hochwasserrückhalteanlagen und die zeitnahe Interpretation aktueller Entwicklungen in den Oberläufen.
Neben den 6 zentralen Hochwasserdienstordnungen bei den Regierungspräsidien für die größeren Gewässer warnen die Landräte im Zuge von 20 dezentralen Hochwasserdienstordnungen die Gefahrenabwehrbehörden an kleineren Gewässern und an den Oberläufen der größeren Gewässer über sich anbahnende Hochwassersituationen. Diese Meldungen beschränken sich in der Regel auf die Information, dass an bestimmten Messstellen für die Warnung definierte Wasserstände oder Niederschlagsmengen überschritten sind.
Zentrale Hochwasserdienstordnung
Gewässser | Verantwortliche Wasserbehörde | soweit aktiv... |
---|---|---|
Rhein | Regierungspräsidium Darmstadt Abt. Umwelt Wiesbaden | aktuelle Meldung |
Main | Regierungspräsidium Darmstadt Abt. Umwelt Wiesbaden | aktuelle Meldung |
Kinzig | Regierungspräsidium Darmstadt Abt. Umwelt Frankfurt | aktuelle Meldung |
Nidda mit Nebenflüssen | Regierungspräsidium Darmstadt Abt. Umwelt Frankfurt | aktuelle Meldung |
Lahn | Regierungspräsidium Gießen | aktuelle Meldung |
Hessisches Wesergebiet | Regierungspräsidium Kassel | aktuelle Meldung |