Hochwasserrückhaltebecken
Hochwasserrückhaltebecken dienen dem alleinigen Schutz vor Hochwasser. Hierbei soll in erster Linie die ankommende Hochwasserwelle gedämpft, zwischengespeichert und nach dem Hochwasserereignis wieder abgeführt werden, so dass sich die Hochwasserschutzwirkung auch im Unterlauf eines Fließgewässers auswirkt.
Bis in die 80-er Jahre wurden viele Hochwasserrückhaltebecken mit einem Dauerstau konzipiert. Heute werden überwiegend Hochwasserrückhaltebecken als Trockenbecken („Grüne Becken“) realisiert, um die ökologische Durchlässigkeit und damit u.a. Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie weitestgehend zu gewährleisten.
Da die Stauanlagen auf ein bestimmtes Abflussereignis dimensioniert werden, in der Regel will man ein 50- bis 100jährliches Hochwasser beherrschen, verbleibt jedoch ein Restrisiko bei Überschreiten dieser Abflüsse.
Talsperren
Neben Hochwasserrückhaltebecken können auch Talsperren diese Rückhalte- und Speicherfunktionen im Falle eines Hochwassers übernehmen. Daneben dienen Talsperren jedoch oftmals auch noch zu anderen Zwecken wie der Energiererzeugung, der Freizeitnutzung, der Trinkwassergewinnung oder zur Niedrigwasseraufhöhung. Im Gegensatz zu den meisten Hochwasserrückhaltebecken staut eine Talsperre ein Fließgewässer dauerhaft zu einem Stausee auf.
Nach DIN 19700 (Teil 10, 2004) werden Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren entsprechend ihrer Bedeutung klassifiziert. Die Klassen dienen der differenzierten Festlegung von Bemessungsanforderungen. Klassifizierungskriterien sind die Abmessung und Konstruktion des Absperrbauwerkes sowie die Stauraumgröße.