Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Hessen
Nach dem Zeitplan der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/60/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster befindet sich die Bearbeitung in Hessen aktuell im 3. Zyklus. Dabei umfassen die HWRM-Zyklen stets 6 Jahre. Der aktuelle 3. Zyklus endet mit dem 22. Dezember 2027.
Im 1. Zyklus haben die Regierungspräsidien, als die zuständigen Behörden in Hessen, gemäß § 73 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz ( WHGÖffnet sich in einem neuen Fenster), zunächst das Hochwasserrisiko bewertet und danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) bestimmt. Für diese Risikogebiete waren im 1. Zyklus bis zum 22.12.2015, gemäß § 75 WHG, Hochwassergefahren- und Risikokarten, sowie zugehörige hydrologische Berechnungen, Berichte, Strategische Umweltprüfungen (SUP) und Maßnahmenvorschläge, als Bestandteile der entspechenden Risikomanagementpläne zu erarbeiten.
Im folgenden 2. Zyklus hat in Hessen die Überprüfung der Risikobewertung und der Bestimmung der Risikogebiete gemäß § 73 Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- im Ergebnis nur zu wenigen Änderungen der Risikokulisse im Vergleich zum 1. Zyklus geführt. Über die neu hinzugekommenen Gewässer bzw. Gewässerabschnitte hinaus, die im 2. Zyklus erstmalig bearbeitet wurden, erfolgte in Hessen keine flächendeckende Neubestimmung der Überflutungsgebiete. Eine Überarbeitung der Gefahren- und Risikokarten - im Einzelfall auch eine hydraulische Neuberechnung der Gewässer - erfolgte nur, soweit ein entsprechender Aktualisierungsbedarf gegeben war.
Im aktuellen 3. Zyklus werden bis Ende 2027 die Hochwasserrisikobewertungen erneut überprüft und darauf aufbauend die Hochwassergefahren- und –risikokarten angepasst. Den Abschluss bilden Managementpläne, in welchen beispielsweise Maßnahmenvorschläge enthalten sind, die zur Minderung des Hochwasserrisikos beitragen.