Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte im Bereich Bad Hersfeld

HW-Risikomanagement

Im Rahmen der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden vom Land Hessen Hochwassergefahren- und –risikokarten sowie Managementpläne mit Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Hochwasserrisikos erstellt. Diese Unterlagen sind alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Hessen

Nach dem Zeitplan der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/60/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster befindet sich die Bearbeitung in Hessen aktuell im 3. Zyklus. Dabei umfassen die HWRM-Zyklen stets 6 Jahre. Der aktuelle 3. Zyklus endet mit dem 22. Dezember 2027.

Im 1. Zyklus haben die Regierungspräsidien, als die zuständigen Behörden in Hessen, gemäß § 73 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHGÖffnet sich in einem neuen Fenster), zunächst das Hochwasserrisiko bewertet und danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) bestimmt. Für diese Risikogebiete waren im 1. Zyklus bis zum 22.12.2015, gemäß § 75 WHG, Hochwassergefahren- und Risikokarten, sowie zugehörige hydrologische Berechnungen, Berichte, Strategische Umweltprüfungen (SUP) und Maßnahmenvorschläge, als Bestandteile der entspechenden Risikomanagementpläne zu erarbeiten.

Im folgenden 2. Zyklus hat in Hessen die Überprüfung der Risikobewertung und der Bestimmung der Risikogebiete gemäß § 73 Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- im Ergebnis nur zu wenigen Änderungen der Risikokulisse im Vergleich zum 1. Zyklus geführt. Über die neu hinzugekommenen Gewässer bzw. Gewässerabschnitte hinaus, die im 2. Zyklus erstmalig bearbeitet wurden, erfolgte in Hessen keine flächendeckende Neubestimmung der Überflutungsgebiete. Eine Überarbeitung der Gefahren- und Risikokarten - im Einzelfall auch eine hydraulische Neuberechnung der Gewässer - erfolgte nur, soweit ein entsprechender Aktualisierungsbedarf gegeben war.

Im aktuellen 3. Zyklus werden bis Ende 2027 die Hochwasserrisikobewertungen erneut überprüft und darauf aufbauend die Hochwassergefahren- und –risikokarten angepasst. Den Abschluss bilden Managementpläne, in welchen beispielsweise Maßnahmenvorschläge enthalten sind, die zur Minderung des Hochwasserrisikos beitragen.

Aktueller Stand

  • Abschnitt Fulda im Vogelsbergkreis (Teil des Risikogebiets Fulda)
  • Unterlauf der Losse (Teil des Risikogebiets Fulda)
  • Unterlauf der Steinach (Teil des Risikogebiets Neckar)
  • Landgraben (Teil des Risikogebiets Oberrhein)

  • Verschiedene Nebengewässer im Unterlauf der Kinzig (Risikogebiet Kinzig)
  • Schwarzbach im Taunus mit seinen Nebengewässern (Risikogebiet Schwarzbach)

Die hessischen HWRM-Risikogebiete lassen sich einerseits dem Hochwasserrisikomanagement-Plan Weser und andererseits dem Hochwasserrisikomanagment-Plan Rhein zuordnen. Informationen zu diesen HWRM-Plänen finden sich auf den Seiten der jeweiligen Flussgebietsgemeinschaften:

Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein)Öffnet sich in einem neuen Fenster

 

Der Entwurf des länderübergreifenden HWRM-Plans der FGG Rhein 2021-2027 lag zusammen mit dem zugehörigen Umweltbericht zur SUP in der Zeit vom 22.03. bis zum 22.06.2021 öffentlich aus, in Hessen in den zuständigen Regierungspräsidien. Alle in Hessen fristgerecht bis zum 22.07.2021 eingegangenen Stellungnahmen wurden der FGG Rhein zur Auswertung und Prüfung, inwieweit sich daraus Änderungserfordernisse der Planunterlagen ergeben, zugeleitet. Das Ergebnis der Prüfung der in Hessen eingegangenen Stellungnahmen wurde in Form einer Synopse dokumentiert, die unter folgendem Link verfügbar ist. Eine Synopse zu den Stellungnahmen des HWRM-Plan Weser ist auf den Seiten der FGG-Weser zu finden.