Sie sind trotz der Eingriffe in Natur und Landschaft als auch in die städtebauliche Struktur für den Hochwasserschutz und die Schadensminimierung erforderlich. Jedoch bieten sie nur Schutz bis zum Bemessungshochwasser, also dem Hochwasser, das der Gestaltung der Hochwasserschutzanlage zu Grunde gelegt wurde.
Für die Sicherheit kommt der regelmäßigen Überprüfung und Unterhaltung dieser Anlagen große Bedeutung zu. Zudem beinhalten Deiche – wie alle technischen Einrichtungen – ein Versagensrisiko, so dass die geschützten Bereiche als „überschwemmungsgefährdetes Gebiet“ gemäß WHG zu betrachten sind.
Neben den vom Land Hessen unterhaltenen Rhein- und Maindeichen bestehen auch an Gewässern zweiter Ordnung Deiche, die Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Nutzflächen vor Hochwasserschützen sollen. Insbesondere im Einzugsgebiet der oberen und mittleren Lahn wurden im 19. und 20. Jahrhundert umfangreiche Eindeichungsmaßnahmen durchgeführt. Viele Siedlungs- und Gewerbegebiete verdanken ihre Existenz der Eindeichung des jeweiligen Flussabschnittes.